1
2 Stunden. Bei Zeitüberschreitung des Kurzzeittarifs (2 Std.) ist eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zum normalen Tarif erforderlich.
2
2 Stunden vor Ende der Öffnungszeit; erst gültig frühestens ab 16 Uhr (Hallenbäder). Freibäder grundsätzlich ab 18 Uhr.
3
Die Bäderkarte Vielschwimmer Herschelbad kann auch im Hallenbad Waldhof-Ost und im Hallenbad Vogelstang genutzt werden, sofern diese geöffnet haben. Die Bäderkarte Vielschwimmer Hallenbad Waldhof-Ost kann auch im Hallenbad Vogelstang genutzt werden, sofern dieses geöffenet hat. Die Bäderkarte Vielschwimmer Hallenbad Vogelstang kann ausschließlich für das Hallenbad Vogelstang genutzt werden. Die Bäderkarte Vielschwimmer Gartenhallenbad Neckarau kann auch im Herschelbad, im Hallenbad Waldhof-Ost und im Hallenbad Vogelstang genutzt werden, sofern diese geöffnet haben.
4
Für in Mannheim wohnhafte Schüler während der Sommerferien. Sie hat nur Gültigkeit in Verbindung eines aktuellen gültigen Schülerausweises.
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Öffnungszeiten: Mittwoch, Freitag 14.00 bis 16.30 Uhr, Badedauer: 30 Minuten, Kassenschluss: 30 Minuten vor Badeschluss.
*
Begünstigter Personenkreis (Vorlage eines entsprechend gültigen Ausweises): Kinder/Schüler ab 6 Jahre, Studenten (bis 27 Jahre), Personen des Bundesfreiwilligendienstes, Personen in Ableistung des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres, Inhaber/-innen der Jugendleiterkarte (Juleica), Schwerbehinderte (mind. 50 % GdB), Bürgergeldbeziehende nach dem SGB II, Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Freien Eintritt haben Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (in Begleitung einer erwachsenen Person) sowie Geburtstagskinder.
Mannheimer Familienpass: Die Gutscheine können an der Kasse bzw. beim Personal der Einrichtung eingelöst werden. Einlösebedingungen nden Sie unter www.mannheim.de/familienpass. Die Berechtigungskarte aus dem Familienpass ist beim Eintritt unaufgefordert vorzulegen.
Menschen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ oder „H“ eingetragen haben, erhalten für die jeweilige Begleitperson unentgeltlichen Eintritt.
Geldwertkarte**: Weitere Informationen und Einlösebedingungen zur Geldwertkarte finden Sie hier.