Hier berichten wir Ihnen regelmäßig über den Fortschritt der Bauarbeiten im Herzogenriedbad.
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MANNHEIMER SCHWIMMBÄDER
Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gem. § 10 Abs. 3 L-BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://schwimmen-mannheim.de/ veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Mannheim, Fachbereich Sport und Freizeit.
Als Kommune streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“
( WCAG 2.1 AA.)
Erstellung dieser Erklärung
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf eigene Selbstbewertung, eine am 03.06.2026 durchgeführte Bewertung des Webdienstleisters sowie automatisierte Tests und manuelle Stichproben. Nach den Ergebnissen wurden Anpassungen durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
Begründung:
Die Umsetzung stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dar, weil wir auf die verlinkte Fachanwendung (externes Ticketsystem) keinen direkten Einfluss haben.
Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Mannheim in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Feedbackmöglichkeit, Kontakt
Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie über ein Online‐Formular auf Barrieren hinweisen und Informationen zur barrierefreien Umsetzung erfragen. Wir werden innerhalb eines Monats darauf reagieren.
Oder Sie wenden sich an Frau Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Rathaus E 5, 68159 Mannheim, Tel.: 0621 293-2005, Email: ursula.frenz@mannheim.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Hinweis
Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, insbesondere bei Änderungen der Website oder technischen Neuerungen.
Mannheimer Bäder und Eissportzentrum Herzogenried –
Stadt Mannheim, Fachbereich Sport und Freizeit
Mannheim, 03.06.2026
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